Eine korrekte und rechtzeitige Lohn- und Gehaltsabrechnung ist aufwändig und bindet wertvolle Zeit. Sie wird zudem von Jahr zu Jahr komplizierter und Gesetzesänderungen erfolgen in immer kürzeren Abständen. Doch gesetzliche Änderungen müssen genauso berücksichtigt werden wie Meldepflichten und Fristen.
Als kompetenter und zuverlässiger Partner stehen wir Ihnen für die komplette Lohnabrechnung mit allen anfallenden Tätigkeiten zur Verfügung. Und damit befinden Sie sich in guter Gesellschaft: in Deutschland rechnen bereits über eine Million Unternehmen über einen Steuerberater ab.
Zu Ihrer Entlastung übernehmen wir im Rahmen der Lohnbuchhaltung die Aufgabenstellungen des Personal-Rechnungswesens im Sinne eines "betriebseigenen Lohnbüros". Aktuelle Kenntnisse im Bereich Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht bestimmen dabei die Qualität unserer Leistungen bei der Erstellung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
Unsere spezialisierten Mitarbeiter, die sich regelmäßig weiterbilden, stehen Ihnen hierfür in allen Fragen – zum Beispiel zu Anstellung von nahen Angehörigen, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen oder bei lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Themen – gerne zur Verfügung.
Unsere Leistung
Allgemeine Personalverwaltung
Krankenkassen
Finanzamt
Unser Service
Ihre Vorteile
Gebühren
Als Steuerberater sind wir grundsätzlich verpflichtet, unsere Vorbehaltsaufgaben gem. § 33 StBerG im Rahmen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abzurechnen, hier sind die Gebühren für nahezu alle anfallenden Leistung gesetzlich geregelt.
Die Gebühr für die Erstellung von Jahresabschlüssen und betrieblichen Steuererklärungen hängt von vielen Faktoren ab, zum einen den Gegenstandswerten zum anderen natürlich von Umfang, Aufwand und Zusatzleistungen. Wir verweisen hierzu auf unseren ausführlichen Dienstleistungskatalog zum Thema „Personalwirtschaft“. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles, unverbindliches Angebot.